Altersversorgung einst und jetzt

War frü­her die Kin­der­zahl ent­schei­dend für die Alters­ver­sor­gung der Eltern, hat das Pen­si­ons­recht das Ver­hält­nis umge­dreht. Kin­der­lose erhal­ten die höchs­ten Pen­sio­nen! Pro Kind wer­den der Mut­ter bloß 4 Jahre für die Pen­sion ange­rech­net. Die Erzie­hung eines Kin­des dau­ert aber gut 14 Jahre! Des­halb sollte Teil­zeit­ar­beit für Müt­ter bis zur Mün­dig­keit der Kin­der pen­si­ons­recht­lich voll ange­rech­net wer­den. Eine Mut­ter meh­re­rer min­der­jäh­ri­ger Kin­der kann nicht 40 Stun­den pro Woche einer Erwerbs­ar­beit nachgehen!

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